Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verändert die Anforderungen an digitale Angebote grundlegend. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet das: Websites, Online-Shops und digitale Werbekanäle müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland müssen sich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um Abmahnungen zu verhindern und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Doch was genau bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für das Online-Marketing und wie können KMU es effektiv umsetzen?
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